Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterien für Arztpraxen
Für Ärzte, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):
- Niederlassung als Facharzt oder Tätigkeit als angestellter Arzt
- Behandlungserfahrung von Patienten mit unterschiedlichen lymphologischen Krankheitsbildern
- Zustimmung zur Umsetzung der Qualitätskriterien des Lymphnetzes
- Zustimmung zur aktiven Mitarbeit im Lymphnetz
- Fortbildung zum Lymphologen, z.B. Curriculum Lymphologicum
Aufnahmekriterien für Sanitätshäuser
Für Sanitätshäuser, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):
Das antragstellende Sanitätshaus muss zertifiziert sein.
Personal:
- Nachweis: Zertifizierte Ausbildung innerhalb der Bundesfachschule o.ä. (vergleichbares, dass zur Abrechnung berechtigt) und Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen (mind. einmal jährlich) in der lymphologischen Versorgung
- individuelles ödemabhängiges Anmessen
- Produktkenntnis
- Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten
- Regelmäßige Versorgung von Kunden (ca.10 pro Monat)
- Regelmäßige Rücksprachen mit Ärzten und Therapeuten
- Mobile Versorgungsmöglichkeit
- Die Kompressionsbestrumpfung muss am Ende der KPE möglichst vorliegen
Räumlichkeiten und apparative Voraussetzungen:
- Eine abgeschlossene Kabine steht zur Verfügung
- Hygienische Voraussetzungen für den Kunden
- Eine Fotodokumentation ist selbstverständlich
Dokumentation:
- Kunden/Versorgungsdaten/Fotos
- Rücksprache Arzt (Versorgungsbesonderheiten per „Laufzettel“)
- Rücksprache Therapeut (Therapieverlauf per „Laufzettel“)
- Anprobe (Passform)
- Einweisung in den Gebrauch der Kompressionsstrumpfbehandlung
- Wiedervorstellung/Passformkontrolle
Gestrick:
- eine qualitativ hochwertige Kompressionsstrumpf-Versorgung wird angestrebt!!!
Aufnahmekriterien für Physiotherapeuten
Für Physiotherapeuten, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):
- Der Antragsteller sollte die bestehenden Leitlinien der Fachgesellschaft zur kombinierten physikalischen Entstauungstherapie kennen
- Eine KPE Ausbildung und die entsprechende korrekte Ausführung ist Voraussetzung
- Die antragstellende Praxis verpflichtet sich durch die eigenen Öffnungszeiten oder eine Kooperation zu Netzwerkpartnern eine lückenlose Therapie des Patienten zu garantieren
- Dem Pat. muss eine Therapie an mindestens 5 Tagen in der Woche ermöglicht werden
- Eine ganzjährige Öffnung der Praxis muss gewährleistet sein oder eine Kooperation zu Netzwerkpartnern garantiert eine lückenlose Therapie des Patienten
- Eine Behandlung im Hause des Patienten muss gegebenenfalls sichergestellt werden
- Jeder Mitarbeiter der Praxis sollte mindestens eine insgesamt 18-stündige lymphologische Fortbildung alle 3 Jahren nachweisen (zum Beispiel durch Fortbildungen innerhalb des Lymphnetzwerkes). Praxisinterne Schulungen werden nicht angerechnet
- Der Antragsteller verpflichtet sich die vorgegebenen Zeiten einzuhalten, die Dokumentation durchzuführen