Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für Arztpraxen

Für Ärzte, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):

  • Niederlassung als Facharzt oder Tätigkeit als angestellter Arzt
  • Behandlungserfahrung von Patienten mit unterschiedlichen lymphologischen Krankheitsbildern
  • Zustimmung zur Umsetzung der Qualitätskriterien des Lymphnetzes
  • Zustimmung zur aktiven Mitarbeit im Lymphnetz
  • Fortbildung zum Lymphologen, z.B. Curriculum Lymphologicum

Aufnahmekriterien für Sanitätshäuser

Für Sanitätshäuser, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):
Das antragstellende Sanitätshaus muss zertifiziert sein.

Personal:

  • Nachweis: Zertifizierte Ausbildung innerhalb der Bundesfachschule o.ä. (vergleichbares, dass zur Abrechnung berechtigt) und Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen (mind. einmal jährlich) in der lymphologischen Versorgung
    • individuelles ödemabhängiges Anmessen
    • Produktkenntnis
  • Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten
  • Regelmäßige Versorgung von Kunden (ca.10 pro Monat)
  • Regelmäßige Rücksprachen mit Ärzten und Therapeuten
  • Mobile Versorgungsmöglichkeit
  • Die Kompressionsbestrumpfung muss am Ende der KPE möglichst vorliegen

Räumlichkeiten und apparative Voraussetzungen:

  • Eine abgeschlossene Kabine steht zur Verfügung
  • Hygienische Voraussetzungen für den Kunden
  • Eine Fotodokumentation ist selbstverständlich

Dokumentation:

  • Kunden/Versorgungsdaten/Fotos
  • Rücksprache Arzt (Versorgungsbesonderheiten per „Laufzettel“)
  • Rücksprache Therapeut (Therapieverlauf per „Laufzettel“)
  • Anprobe (Passform)
  • Einweisung in den Gebrauch der Kompressionsstrumpfbehandlung
  • Wiedervorstellung/Passformkontrolle

Gestrick:

  • eine qualitativ hochwertige Kompressionsstrumpf-Versorgung wird angestrebt!!!

Aufnahmekriterien für Physiotherapeuten

Für Physiotherapeuten, die einen Antrag auf Aufnahme in das Lymphnetz stellen, gelten folgende Voraussetzungen (Aufnahmekriterien):

  • Der Antragsteller sollte die bestehenden Leitlinien der Fachgesellschaft zur kombinierten physikalischen Entstauungstherapie kennen
  • Eine KPE Ausbildung und die entsprechende korrekte Ausführung ist Voraussetzung
  • Die antragstellende Praxis verpflichtet sich durch die eigenen Öffnungszeiten oder eine Kooperation zu Netzwerkpartnern eine lückenlose Therapie des Patienten zu garantieren
  • Dem Pat. muss eine Therapie an mindestens 5 Tagen in der Woche ermöglicht werden
  • Eine ganzjährige Öffnung der Praxis muss gewährleistet sein oder eine Kooperation zu Netzwerkpartnern garantiert eine lückenlose Therapie des Patienten
  • Eine Behandlung im Hause des Patienten muss gegebenenfalls sichergestellt werden
  • Jeder Mitarbeiter der Praxis sollte mindestens eine insgesamt 18-stündige lymphologische Fortbildung alle 3 Jahren nachweisen (zum Beispiel durch Fortbildungen innerhalb des Lymphnetzwerkes). Praxisinterne Schulungen werden nicht angerechnet
  • Der Antragsteller verpflichtet sich die vorgegebenen Zeiten einzuhalten, die Dokumentation durchzuführen